- Gottes enge Pforte -

Das Konzil von Trient (1545-1563)

 
 
Äussere Verhältnisse des Konzils (Personen, Ort)
 
A. Umstand des Ortes
 
a) Was die Wahl desselben betrifft, so war sie schwierig aus mehreren Gründen: Der Papst wünschte einen Ort möglichst nahe bei Rom. Man fürchtete, die Vorgänge von Konstanz und namentlich von Basel würden sich wiederholen. - Die Franzosen hätten es am liebsten gesehen, wenn das Konzil in Avignon stattgefunden hätte; sie hofften so wieder zu ihrem früheren Einfluss zu gelangen. - Deutschland überhaupt, besonders aber Kaiser Karl V. und König Ferdinand I. zogen eine deutsche Stadt vor, um den Protestanten die Teilnahme möglichst leicht zu machen.
 
b) Gehoben wurden diese Schwierigkeiten alle durch die glückliche Wahl von Trient. Zuerst war Mantua von Paul III. bestimmt worden. Die Deutschen waren aber wegen allzugroßer Entfernung dagegen. Dann wurde Vicenza gewählt; allein davon wollten die Franzosen nichts wissen. Schließlich fiel die Wahl auf Trient (13.Dez.1545). Diese Wahl trug allen Punkten Rechnung.
 
b1. Einmal lag Trient an der italienischen Grenze und der Verkehr mit Rom war nicht so schwierig, als von jenseits der Alpen.
 
b2. Sodann war es damals noch eine deutsche Stadt und dem Kaiser untertan, und die Protestanten konnten leicht dahin beikommen, wenn sie wollten.
 
b3. Frankreich war auch nicht allzuweit davon entfernt; zudem hatte Trient ein warmes, gesundes Klima und lag sozusagen an einem Berührungspunkt von Italien, Deutschland und Frankreich.
 
c) Jedoch zweimal innerhalb der achtzehnjährigen Dauer musste das Konzil verlegt werden.
 
c1. Das erstemal (1547) war der Grund die Pest. Eine pestartige Seuche brach aus und forderte ihre Opfer auch unter den Teilnehmern des Konzils. Die von der Seuche Befallenen starben schnell hinweg. Man beschloss, das Konzil nach Bologna zu verlegen; allein damit waren nicht alle Bischöfe einverstanden. Nur 28 gingen nach Bologna, 18 blieben in Trient. Der Kaiser fasste die Verlegung als eine Beleidigung auf und ward böse. Sein Gesandter sollte die Rückverlegung nach Trient betreiben. Der kaiserliche Gesandte erlaubte sich gegenüber dem päpstlichen Gesandten Worte wie: "Der Papst macht, was er will, er ist ein alter, hartnäckiger Mann, der die Kirche zu Grunde richtet!" Solches konnte sich Paul III. nicht gefallen lassen; er bedeutete dem Gesandten des Kaisers, Mendoza, Christus habe nicht zum Cäsar, sondern zum hl. Petrus gesagt: "Auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen." Auch war zugleich der Streit ausgebrochen, ob Bologna oder Ferrara zu wählen sei. Paul III. machte allen Streitigkeiten bezüglich der Ortfrage durch die Suspension des Konzils ein Ende. Schließlich jedoch einigte man sich wieder auf Trient.
 
c2. Der Grund der zweiten Unterbrechung war der hochverräterische Einfall des Kurfürsten Moriz von Sachsen. Die rheinischen Erzbischöfe hatten Trient verlassen und viele andere Bischöfe folgten ihrem Beispiel. Es drohte eben fast überall Krieg in der Heimat. Julius III. suspendierte das Konzil am 28. April 1552. Nach 2 Jahren sollten die Sitzungen wieder aufgenommen werden, allein es dauerte fast 10 Jahre. Nicht weniger als 5 Päpste regierten während der achtzehnjährigen Dauer des Konzils: Paul III., welcher den Anfang gemacht, Julius III., Marcellus II., Paul IV., welcher es am 29. November 1560 neu berief, und Pius IV., der es 1563 als beendet erklärte.
 
B. Umstand der Personen oder der Teilnehmer. Diese sind Rechtgläubige und Irrgläubige.
 
a) Die Irrgläubigen (Protestanten) hatten immerfort nach einem Konzil verlangt; als es aber zustande kam, wollten sie wieder nicht recht mittun.
 
a1. Auf dem Reichstag von Augsburg war beschlossen worden, sich am Konzil zu beteiligen. Es ging niemand hin, als die Gesandten des Joachim von Brandenburg, des Kurfürsten von Sachsen und des Herzogs von Württemberg. Alle anderen beteiligten sich nicht, trotz ihres vorherigen Drängens. Als der päpstliche Gesandte Vergerius Luther fragte, ob er zu einem Konzil kommen würde oder nicht, antwortete dieser: "Es ist nicht euer Ernst, dass ihr ein Konzil wollt, es ist nur euer Spott, und wenn ihr gleich ein Konzil haltet, so würdet ihr doch von nichts handeln als von ... Essen, Trinken u. dergl. Narrenwerk ... Nun wohlan, habt ihr aber Lust dazu, so macht eins, ich will, so Gott will, kommen und wenn ich weiß, dass ihr mich verbrennen wolltet."
 
a2. Allerlei Ausreden mussten dienen. Als das Konzil nach Mantua ausgeschrieben wurde, hieß es, das sei zu weit; als Trient bestimmt wurde, meldeten die protestantischen Theologen, "es lasse sich von den Bischöfen dortselben nichts Gutes erwarten, weil diese von der göttlichen Lehre ebensoviel verstünden wie Maulesel!" Man wartete auf die protestantischen "Gelehrten" bis 1552, aber sie kamen nicht!
 
b) Die Rechtgläubigen. Sie zeichneten sich aus durch Wissenschaft und Tugend. Bei der Eröffnung am 13. Dez. 1545 waren gegenwärtig: drei päpstliche Legaten, ein Kardinal, vier Erzbischöfe, 22 Bischöfe, fünf Ordensgeneräle, sowie Gesandte des Kaisers Karl V. und des römischen Königs Ferdinand. Schlussunterschriften sind von vier Kardinallegaten, zwei Kardinälen, drei Patriarchen, 25 Erzbischöfen, 168 Bischöfen, 7 Ordensgenerälen, 7 Äbten, 39 Prokuratoren, wozu später noch die meisten Gesandten kamen. Im ganzen waren beteiligt 255, nach anderen 275 Väter. Ausser den Gesandten des Kaisers waren anwesend die des Königs von Spanien und des Königs von Frankreich. Als besonders hervorragende Persönlichkeiten, welche beim Konzil anwesend waren, sind zu nennen: Herkules Gonzaga, als erster von Pius IV. ernannter Präsident, Kardinal Marx Sitticus von Altems, der Theologe Salmeron S.J. Einer der fleissigsten Mitarbeiter war Kardinal Karl Borromäus von Mailand.
 
eigenhändige Unterzeichnung von Hl. Karl Borromäus
 
 
Die inneren Verhältnisse (Beschlüsse und Ausführung)
 
Tagebuch des Konzils von Trient, geführt von Angelo Massarelli 
 
 
A. Was beschlossen wurde. 
Die Beschlüsse betreffen Glaube und Disziplin.
 
a) GLAUBENSDEKRETE.
 
1. Glaubensquellen. Es wurde gelehrt, dass es eine Tradition gibt, und bestimmt, dass die Vulgataausgabe der Heiligen Schrift bei der Predigt usw. für authentisch zu halten sei, dass die Heilige Schrift nicht entgegen dem Sinne der Kirche ausgelegt werden dürfe, ebenso nicht im Widerspruch mit der einstimmigen Lehre der heiligen Väter, dass eine verbesserte Vulgata hergestellt werden solle, dass jeder Buchdrucker zu strafen sei, der ohne bischöfliche Druckerlaubnis Bücher über Religion druckt oder ohne Namen des Verfassers herausgibt oder verbreitet u.a.m.
 
2. Die Erbsünde. Es wird gelehrt: Adam hat durch die Sünde die ursprüngliche Gerechtigkeit verloren, sich Verschlimmerung an Leib und Seele zugezogen. Nicht allein die Strafe, sondern auch die Schuld ist von Adam auf alle seine Nachkommen übergegangen. Das Heilmittel dagegen ist Christi Verdienst, das man sich durch die Taufe aneignet. Diese tilgt, was Sünde ist, lässt aber zurück, was böse Lust im Menschen ist.
 
3. Die Rechtfertigung. Das Dekret über diesen Punkt ist ein theologisches Meisterwerk und zwar entstanden unter den größten Schwierigkeiten. Kaiser Karl V. war nicht dafür, dass die Glaubenslehren zuerst behandelt würden, er wünschte zuerst die Reform; Frankreich wollte die Verlegung der Synode nach Avignon; wichtige Personen waren entweder krank oder doch bedeutend an Gesundheit geschwächt; zudem gab es noch Rangstreitigkeiten. Jedoch die Theologen arbeiteten mit unverdrossenem Fleiss rastlos vorwärts. Das Dekret über die Rechtfertigung hat 16 Kapitel und 33 Canones. Die Lehre hält hier die richtige Mitte zwischen Pelagianismus und Protestantismus. Nur Christus vermag den Menschen zu rechtfertigen durch Mitteilung der Verdienste seines Leidens. Dabei darf aber der Mensch nicht untätig bleiben. Die Gnade kommt ihm zwar zuvor, allein er kann sie entweder annehmen oder aber zurückweisen. Ohne die Gnade vermag der Mensch nichts. Die Rechtfertigung besteht nicht in der Vergebung der Sünden allein, sondern auch positiv in der inneren Heiligung des Menschen und Eingießung der drei göttlichen Tugenden usw.
 
4. Die heiligen Sakramente. Die heilige Kommunion unter einer Gestalt ist zum Heile zureichend. Die heilige Messe ist ein wirkliches Opfer; sie kann zu Ehren der Heiligen gefeiert werden. Es werden Bestimmungen betreffs der Ceremonien bei der heiligen Messe getroffen, Vorschriften gegeben bezüglich Privatmessen, liturgischer Sprache, Anhörung der heiligen Messe an Sonn- und Feiertagen. Von der Priesterweihe wird gelehrt, dass sie ein Sakrament ist und der Seele ein unauslöschliches Merkmal aufdrückt. Die kirchliche Hierarchie ist göttlicher Anordnung. Vom Staate eingesetzte Geistliche sind keine Hirten, sondern Räuber. Die Ehe ist ein Sakrament; es werden die kirchlichen Ehehindernisse festgestellt. Trennende Hinternisse aufzustellen, hat nur die Kirche das Recht; zur Gültigkeit der Ehe ist notwendig, dass sie vor dem eigenen Pfarrer und in Gegenwart von zwei Zeugen abgeschlossen werde.
 
5. Andere Glaubenswahrheiten wurden ebenfalls festgestellt. So die Lehre vom Fegfeuer, von der Verehrung der Reliquien, der Heiligenbilder und der Heiligen, vom Ablass. Kurz sind die Glaubensdekrete im Tridentinischen Glaubensbekenntnisse zusammengefasst. Dasselbe ist eine Erweiterung des Nicänischen. Jeder, der in den geistlichen Stand (Priester) eintritt, ein geistliches Amt bekleidet, eine akademische Würde erhält, einem geistlichen Ritterorden angehört, oder sich in den Schoss der Kirche aufnehmen lassen will, muss das Tridentinische Glaubensbekenntnis ablegen.
 
b) DISZIPLINARDEKRETE.  In Sachen der echten Reform geschah vieles und durchgreifendes für Klerus und Volk.
 
1. Für den Klerus.
 
1a. Zur Heranbildung eines tüchtigen Klerus sollen in den einzelnen Diözesen Knabenseminare errichtet und an den Kathedralen Priesterseminare eröffnet werden. Ein besonderes Gewicht wird auf den Unterricht in der Heiligen Schrift und in Philosophie gelegt. Es werden Bestimmungen über den Empfang der heiligen Weihen getroffen.
 
1b. Den Pfarrern wird es zur Pflicht gemacht, wenigstens alle Sonn- und Feiertage dem Volk über göttliche Dinge zu predigen. Vorschriften werden gegeben über die Kleidung, Lebensweise, Ehrbarkeit, Heranbildung der Geistlichen. Es wird bestimmt, dass ein Geistlicher nur ein Benefizium geniessen kann, dass gegen strafwürdige Geistliche ein bestimmtes Gerichtsverfahren eingehalten werde usw.
 
1c. Den Bischöfen wird die Pflicht, zu predigen, Residenz zu halten und die Diözese zu visitieren, ans Herz gelegt. Es werden Vorschriften gegeben über die Wahl tauglicher Personen für Bischofsstühle und kirchliche Benefizien, über die Gerichtsbarkeit der Bischöfe, über Aufsichtsrechte gegenüber Klöstern und Ordenspersonen, über Patronatsrechte, über Eintritt ins Kloster usw.
 
2. Für das Volk.
Gegen den Zweikampf werden strenge Bestimmungen erlassen; ein Index verbotener Bücher soll angefertigt werden. Zur Ermöglichung eines gründlichen Religionsunterrichtes soll ein Katechismus verfasst werden. Damit alle Dekrete in der richtigen Weise durchgeführt werden, wurde eine eigene Congregatio Concilii eingesetzt. Das römische Messbuch und das Brevier wurde neu hergestellt.
 
B. Wie kamen diese Beschlüsse zustande, und wie wurden sie durchgeführt?
 
a) Der Streit, ob zuerst über die Reform und dann über den Glauben, oder zuerst über den Glauben und dann über die Reform verhandelt werden sollte, wurde auf den Vorschlag des Bischofs von Feltre dahin entschieden, dass beides zugleich in Behandlung kam.
 
1. Glaubens- und Reformdekrete liefen nebeneinander her. Das war sehr gut. Hätte man nur über den Glauben verhandelt, so wäre die Reform vielleicht wie in Konstanz unterblieben; hätte man aber nur Reformdekrete erlassen, so wären dieselben ohne Glaubensdekrete gleichsam in der Luft gehangen und es wäre wohl nicht zur Beratung gegenüber den Irrlehren gekommen, da es sich dem Kaiser mehr um Reform der Sitten, als um Feststellung der Glaubenslehren handelte.
 
2. Der Vorgang war aber im einzelnen folgender:
 
2a. Die Gegenstände wurden zuerst in Zusammenkünften von Theologen und Kanonikern gründlich durchberaten. Hier entwickelten besonders die Mitglieder der Gesellschaft Jesu eine fruchtbare Tätigkeit.
 
2b. Das Ergebnis dieser Vorberatung der Beschlüsse, geschah in den feierlichen Sitzungen, die mit Hochamt und Anrede eröffnet und mit Tedeum geschlossen wurden. Solcher feierlichen Sitzungen gab es während der 18 Jahre 25 mal.
 
3. An der Spitze des Konzils saß der päpstliche Legat; die Päpste, die während des Konzils regierten, beteiligten sich persönlich nie an demselben. Der Legat hatte den Auftrag vom Papste, Beschlüsse zu fassen nicht gegen Personen, sondern gegen Irrtümer, den Urhebern derselben Zeit zur Rückkehr zu lassen und ruhig alles anzuhören, was vielleicht gegen den Papst vorgebracht würde. - Die Bischöfe teilten sich in drei Klassen.
 
b) Wie die Beschlüsse durchgeführt wurden. Zuerst wurden alle Beschlüsse ohne Ausnahme vom Papst bestätigt. Hierauf wurden sie in allen Ländern der Christenheit mit Ausnahme Frankreichs publiziert.
 
1. In Frankreich unterwarf man sich zwar den Glaubensdekreten, die Reformdekrete jedoch stießen auf heftigen Widerstand. Man gab vor, sie enthielten Eingriffe in die Rechte des französischen Königs. Erst im Jahre 1615 verpflichteten sich 53 in Paris versammelte Bischöfe Frankreichs, auch die Reformdekrete in ihren Diözesen durchzuführen.
 
2. Weltliche Regierungen ließen sich die Sache angelegen sein. König Sebastian von Portugal dankte für die heilsamen Dekrete und versprach für Durchführung derselben zu sorgen; ebenso die Republik Venedig, der Herzog von Savoyen und die übrigen italienischen Fürsten. Philipp II. von Spanien nahm die Dekrete nur mit der Klausel: "unbeschadet der Rechte des Königs" an. Für das deutsche Reich nahm sie Maximilian II. an, aber erst 1566.
 
3. Der apostolische Stuhl gab den Bischöfen selbst das gute Beispiel eifriger Ausführung der Beschlüsse von Trient.
 
3a. Wie ehrlich es Pius IV. mit dem Konzil meinte, geht aus den Ausspruch hervor: "Das Konzil soll reformieren, was zu reformieren ist, auch an unserer Person, in unserer eigenen Sache. Haben wir etwas anderes im Auge, als Gott zu dienen, so mag es Gott züchtigen!"
 
3b. Unter den Bischöfen, welche am meisten Ernst machten mit der Reform in ihren Diözesen, ragt der hl. Karl Borromäus, Erzbischof von Mailand, hervor. Er hielt Provinzialsynoden ab, visitierte seine Diözese bis in die entlegensten Alpendörfer, was tätig mit Wort und Schrift, um der Reform überall Geltung zu verschaffen.
 
C. Wie das Konzil geschlossen wurde, und welche Stellung es in der Geschichte der Kirche einnimmt.
Beim Schlusse waren 255 Väter versammelt. Alle waren in sehr bewegter Stimmung, in den Augen vieler standen Tränen der Rührung. Durch die Fixierung der Glaubenslehren und die Verbesserung der Kirchenzucht hat dieses Konzil herrliche Früchte gebracht. Unter allen 20 allgemeinen Kirchenversammlungen war diese die fruchtbarste. Auf keinem Konzil sind bisher so wichtige und zugleich so viele Fragen entschieden worden; selten wurde ein Konzil mit größerer Spannung verfolgt, wie dieses; selten fand sich eine größere Anzahl von Vätern zusammen, die durch Tugend und Wissen gleich ausgezeichnet waren. Die Gewalt des apostolischen Stuhles ging unangetastet aus dem Konzil hervor, so sehr auch sonst sein Einkommen geschmälert wurde. Selten einmal zeigte sich der Reichtum an theologischem Wissen, die Majestät der Kirche, ihre unbesiegbare Kraft des Glaubens gegenüber dem Irrtum so glänzend, wie in den 18 Jahren des Konzils von Trient. Am 12. Dezember 1563 verkündete Pius IV. den Schluss unter Dankesfeierlichkeiten. Ranke sagt: "Das Konzil, so heftig gefordert, so lange vermieden, gespalten, zweimal aufgelöst, von so vielen Stürmen der Welt erschüttert, in der dritten Versammlung aufs neue in Gefahr... hat bewirkt, dass der Katholizismus mit verjüngter, neuer Kraft dem Protestantismus entgegentrat!" Fast möchte man beim Anblick dieses Konzils dem Protestantismus das zurufen, was die Kirche am Karsamstag von der Erbsünde singt: "O glückliche Schuld (des Protestantismus), die du einen solchen Erlöser (wie das Konzil von Trient einer ist) zu haben verdient hast!"
(entnommen aus: "Die Geschichte der katholischen Kirche", von Msgr. Anton Ender, Imprimatur 1926)

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