- Gottes enge Pforte -

Die Päpste und das hl. Messopfer in den ersten Jahrhunderten

 
 
Wenn die Liturgien, die Kirchenväter und Lehrer über das eucharistische Opfer Belehrungen gegeben, die höchst interessant und erbauend sind, so verdienen doch die Aussprüche, die Verordnungen der Päpste, ihre Briefe, die allergrösste Beachtung wegen ihrer Wichtigkeit. Manche dieser Briefe sind von der Kritik freilich als unecht verworfen worden. Allein auch die unechten sind meist Fragmente aus uralten Schriften anderer Väter, gehören dem Zeitalter der Verfasser an, denen sie zugeschrieben worden sind.
 
Papst Linus
Von Linus, dem ersten Nachfolger des hl. Petrus (67-79), dessen Andenken am 23. September begangen wird, besteht eine Verordnung, die sich auf Paulus (1. Kor. 11,4) stützt, dass die Frauen nur mit verschleiertem Haupte in der Kirche erscheinen sollen, also auch beim eucharistischen Opfer, aus Ehrfurcht vor den Engeln (Priester). In Rom und anderwärts besteht heute noch die Sitte, dass die Frauen immer verschleiert sind, dass arme Dienstmädchen ihr Taschentuch wenigstens um den Kopf schlagen.
 
Papst Kletus
Kletus (79-90), von den Griechen Anenkletus (Tadellose) genannt, soll nach dem Zeugnis des hl. Ignatus der Diakon des hl. Petrus gewesen sein, der vielleicht auf Petri Grab in der vatikanischen Grotte ein Kirchlein erbaute. In seinem angeblichen Brief an alle Bischöfe schreibt er: "Denn die dem Herrn opfern, sollen von allen geehrt werden, auch sollen sie nicht allein, sondern vor Zeugen das hl. Opfer darbringen. Der Bischof soll, wenn er Gott opfert, Zeugen bei sich haben und zwar nicht mehr als ein anderer Priester, da er eine höhere Ehrenstufe einnimmt."
"An den grössten Festtagen soll er 7 Diakonen, dann 5 oder 3, welche seine "Augen" genannt werden, auch Subdiakonen und andere übrige Diener, um sich haben, die mit hl. Gewändern angetan ihn rings umgeben, ihn vor übergesinnten Menschen schützen und mit seinem Opfer sich vereinigen."
"Nach geschehener Konsekration aber sollen alle kommunizieren, welche nicht des Eintritts in die Kirche sein wollen." - Im 2. pseudoisidorischen Briefe und im den folgenden wird die Ordination oder Weihe der Bischöfe beschrieben, wie ja Jakobus zum Bischofe Jerusalems von Petrus, Jakobus und Johannes  bestellt worden ist; deshalb sollen immer drei Bischöfe bei der Weihe zugegen sein. Ein Dekret bei Gratian VII, 28 und vom Konzil von Orleans 538 befiehlt, dass der Bischof einer fremden Diözese, der Kleriker ordiniert und Altäre konsekriert, ein Jahr zur Strafe der Zelebrierung der Messen beraubt sein solle, die Konsekration des Altares aber gültig bleibe. Gemäss dem römischen Brevier gab Papst Anaclet, dessen Fest sie am 13. Juli feiert, wogegen das Fest des hl. Kletus am 26. April begangen wird, die Vorschrift, dass die hl. Kommunion nach der Wandlung von allen genossen werden solle. Er fand seine Ruhestätte neben dem hl. Petrus.
 
Papst Clemens (97-100 n. Chr.)
Unter andern unechten Schreiben von ihm besteht ein erster Brief des römischen Papstes Clemens an Bischof Jakobus von Jerusalem, worin es heisst: Drei Stufen sind die Sakramente der heiligen Geheimnisse anvertraut, nämlich dem Priester, dem Diakon und dem Diener, welche mit Furcht und Zittern, wie es Geistlichen ziemt, die Überreste vom Leib des Herrn bewahren müssen, dass im Heiligtum keine Fäulnis gefunden und durch ihre Nachlässigkeit dem Leibe und Blute des Herrn keine schwere Verunehrung zugefügt werde. Auf dem Altare sollen wenigstens so viele Opfergaben dargebracht werden, als für das Volk hinreichen mögen; sind einige übrig geblieben, so sollen sie nicht für den nächsten Tag aufbewahrt, sondern von dem Geistlichen unter Furcht und Zittern sorgfältig genommen werden.Diejenigen aber, welche die im Heiligtum verbleibenden Überreste vom Leib des Herrn genießen, dürfen nicht sogleich die gewöhnlichen Speisen nehmen, damit sie nicht meinen, dem heiligen Mahle werde die Speise beigemischt, welche im Magen verdaut wird und abgeht. Wird also am Morgen das Mahl des Herrn genossen, so sollen jene Geistlichen, welche es genommen, bis zur sechsten Stunde fasten; und haben sie es in der 3. oder 4. Stunde genommen, so sollen sie bis zum Abend fasten; so also müssen durch eine besondere Heilighaltung die ewigen Sakramente (vor Verunehrung) bewahrt werden. Bezüglich der heiligen Gefäße ist so zu verfahren; die Altardecke Cathreda, der Leuchter und Vorhang sollen, wenn sie durch Alter unbrauchbar geworden sind, verbrannt werden, weil es nicht erlaubt ist, dass das, was im Heiligtum gewesen ist, übel behandelt wird, sondern alles soll dem Feuer übergeben werden; auch die Asche davon werde in das Baptisterium geworfen, wo niemand darüber geht, oder man werfe sie in die Wand oder in Gruben am Erdboden, damit sie nicht durch die Füße der Eintretenden befleckt werde. Kein Kleriker glaube aus Unwissenheit einen Toten in eine Decke einhüllen zu können, noch ein Diakon die Schulter damit zu bedecken, welche auf dem Altar gewesen oder wenigstens auf den Tisch des Herrn gegeben worden ist. Die Decken (Tücher) und Vorhänge des Heiligtums, wenn sie durch den Gebrauch schmutzig geworden sind, sollen die Diakonen mit ihren untergeordneten Dienern innerhalb des Heiligtums waschen, da sie die Hülle des Tisches des Herrn nicht ausserhalb des Heiligtums legen dürfen, damit nicht etwa ein Teilchen (eigentlich Staub) vom Leibe des Herrn herabfalle und verunehrt werde, wenn das Altartuch ausserhalb (des Heiligtums) gewaschen wird; wer dies tun würde, begeht eine Sünde; deshalb befehlen wir den Dienern (des Altars), diese heiligen Sachen innerhalb des Heiligtums sorgfältig zu bewahren.
Der Kelch für das Blut des Herrn soll bei Sünde immer rein gehalten werden. Zum Dienste (Gottes) sollen solche Kleriker auserwählt werden, welche die Geheimnisse des Herrn würdig verwalten können; denn es ist besser für den Priester des Herrn, wenige Diener zu haben, welche das Werk Gottes richtig verrichten, als viele unnütze, welche dem Ordinator eine schwere Last (der Verantwortung) aufbürden.
Deshalb müssen alle Gläubigen und vorzüglich alle Priester und Diakonen und die übrigen Kleriker darauf achten, dass sie nichts ohne die Erlaubnis des eigenen Bischofs tun; ohne dessen Befehl soll kein Priester in seiner Pfarrei Messen lesen, taufen, oder irgend etwas verrichten.
Deshalb sei es keinem Laien gestattet an jenem Orte, wo die Priester und übrigen Geistlichen stehen, welcher Presbyterium heisst, während der Messfeier zu verweilen, damit jene frei und ehrerbietig ihr heiliges Amt verwalten können.
 
Papst Evaristus
Aus Bethlehem gebürtig, auch Christus genannt, regierte er die Kirche als Papst vom Jahre 100-109. Sein Fest feiert die Kirche am 26. Oktober. Er teilte Rom in verschiedene Pfarrsprengel ein, die er nach dem Zeichen, gewöhnlich dem Monogramm Christi, den gezeichneten Gräbern der Katakomben "tituli" benannte und setzte eigene Priester für jeden Titel ein. Dieser Papst soll verordnet haben, dass keine Kirche ohne Feier des hl. Opfers geweiht werden dürfe. Die Altäre aber sind nicht nur durch die Salbung mit dem Chrisma, sondern auch durch die priesterliche Segnung zu weihen.
 
Papst Alexander I. (109-119)
Die Kirche begeht sein und seiner Leidensgefährten Andenken am 3. Mai. In einem unechten Schreiben an alle Rechtgläubigen in den verschiedenen Provinzen heisst es: "Auch bei den Opfergaben, welche bei der Feier der Messe dem Herrn dargebracht werden, ist das Leiden des Herrn zu vereinigen, damit das Leiden desjenigen gefeiert werde, dessen Leib und Blut bereitet wird, so dass mit Verwerfung abergläubischer Meinungen nur Brot und mit Wasser gemischter Wein beim Opfer dargebracht werde. Denn es darf nicht, wie wir von den Vätern gehört haben und die Vernunft selbst es lehrt, in dem Kelch des Herrn entweder Wein allein oder Wasser allein geopfert werden, sondern beides gemischt, weil, wie erzählt wird, beides aus seiner Seite bei seinem Leiden geflossen ist. Das Leiden des Herrn soll bei der Messe oft erwähnt werden. Denn keines unter den Opfern kann grösser sein als der Leib und das Blut Christi, noch ist irgend eine Opfergabe vorzüglicher, sondern diese übertrifft alle. Sie soll daher mit reinem Gewissen dargebracht und mit reinem Geiste empfangen und von allen verehrt werden, und wie sie die vorzüglichste von allen ist, so soll sie auch vor allen am meisten verehrt und hochgeschätzt werden."
Viele schrieben nach Martinus Polonus dem Papste Alexander auch die Verordnung zu, dass die Opfergaben aus ungesäuertem Brot und in geringer Quantität bereitet werden sollten: allein kein Zeugnis der ersten elf Jahrhunderte bestätigt dies.
 
Papst Sixtus I. (119-126)
Sein Fest wird am 6. April gefeiert. Unter diesem Papst genossen die Christen mit der Ankunft des Kaisers Antonius Pius Ruhe.
In dem Pontifikalbuch heisst es: "Das Volk soll, wenn der Priester die Actio, den Kanon der Messe beginnt, die eigentliche Opferhandlung vornimmt, den Hymnus "Heilig ist der Herr Sabaoth" singen.
 
Papst Telesphor (126-136)
Die Kirche feiert sein Andenken am 5. Januar. In einem pseudoisidorischen Schreiben besagt die Überschrift, dass in der Geburtsnacht des Herrn eine hl. Messe gefeiert, dass an den übrigen Tagen um die dritte Stunde die hl. Messe gelesen werden soll, weil sie derselben Stunde der Herr gekreuzigt und über die Apostel der hl. Geist herabgekommen ist. Von den Bischöfen aber ist derselbige englische Lobgesang nach Zeit und Ort bei der Messfeier zu halten und feierlich zu sprechen. "Denn ihnen, welche mit ihrem Munde den Leib des Herrn bereiten, müssen alle Gehorsam und Furcht zeigen."
 
Papst Hyginus (136-139)
Sein Fest wird am 11. Januar begangen. Er war ein Grieche von Geburt, der Sohn eines Weltweisen. Seine Verordnungen über die Weihe der Kirchen und deren Restauration fordern, dass, wenn der Altar von seinem Platz entfernt worden ist, die Kirche neuerdings konsekriert werden muss. Werden die Wände geändert und nicht der Altar, so soll die Kirche mit Salz bloß exorcifiert werden...Das Holz einer geweihten Kirche darf zu keiner andern Arbeit verwendet werden.
 
Papst Pius I. (141/139 bis 156)
Sein Fest wird am 11. Juli gefeiert. Beim Antritt seines Hirtenamtes hatte er gegen die fanatischen Sektenstifter Valentinus, Cerdo, Marcion schwere Kämpfe zu bestehen. Der hl. Justinus stand ihm fest zur Seite. Im ersten Schreiben Pius I. an Bischof Justus zu Vienne berichtet der Papst, dass er in dem von seiner Schwester Euprepia den Armen geschenkten Hause Gottesdienst halte. Er sagt seinen baldigen Tod voraus und bittet, dass der Bischof seiner beim hl. Messopfer eingedenk sein möge. Wie mehrere Schriftsteller mitteilen, lies Papst Pius 164 an dem Ort, wo der hl. Petrus gewohnt, ein Oratorium errichten. Es ist St. Pudentiana, das Haus des Senators Pudens mit der noch bestehenden Confessio.
In einem Kanon (Nr. 8) verordnete nach dem römischen Brevier dieser Papst: "Wenn aus Nachlässigkeit etwas von dem Blut des Herrn auf den Boden getropft ist, so soll es mit der Zunge aufgeleckt und die Tafel abgeschabt werden. Wenn aber keine Tafel dagewesen, so soll, damit man nicht darauf trete, die Stelle zusammengekratzt und verbrannt und die Asche innerhalb des Altares aufbewahrt werden und der Priester 40 Tage Buße tun. Wenn der Kelch über den Altar getropft hat, so sauge der Diakon den Tropfen auf und tue drei Tage Buße. Wenn aber der Tropfen auf die Linnendecke des Altares gefallen und bis auf die zweite (Linnendecke) gekommen ist, soll jener vier Tage Buße tun; wenn bis auf die vierte, so büße er 20 Tage: die Linnen aber, welche der Tropfen berührt hat, soll der Diakon dreimal über dem Kelche waschen, das Wasser hievon nehmen und neben dem Altar (in der Piscin) aufbewahren."
"Von den Opfergaben, welche vom Volke dargebracht werden und bei der Konsekration übrig bleiben, oder von den Broten, welche die Gläubigen zur Kirche bringen, oder wenigstens von den seinigen, soll der Priester angemessen geschnittene Portionen in einem reinen (und passenden) Gefässe haben, damit nach der Feier der Messe diejenigen, welche zu kommunizieren nicht bereitet sind, an alle Sonn- und Festtagen die Eulogien empfangen, welche er vorher durch Segnung bereiten soll. Büßende dürfen vor Beendigung ihrer Buße nicht kommunizieren. Sie sind als Entzweite von der Kirche fern zu halten, bis sie zum Frieden zurückkehren."
 
Papst Soter (168-177)
Sein Fest fällt auf den 22. April. Er schrieb, wie der heilige Clemens, einen Brief an die Korinther, der in dem Gottesdienst öffentlich vorgelesen wurde. In einem 2. Brief an die Bischöfe Italiens schärfst er aufs neue das Verbot ein, dass Nonnen die heiligen Gefäße, die geweihten Linnen, das Incensum um die Altäre nicht tragen dürften. In einem Dekret 3 heisst es: "Auch das ist verordnet worden, dass kein Priester die Messe zu zelebrieren wage, wenn nicht er selbst in Gegenwart von zweien, welche ihm antworten, der dritte ist, weil davon ihm in der Mehrzahl gesagt wird: "Der Herr sei mit euch" und ferner mit leiser Stimme: "Betet für mich", es sich vollständig geziemt, dass seinem Grusse (auch in der Mehrzahl) geantwortet werde."
Am Gründonnerstag wird von einigen der Empfang der Eucharistie vernachlässigt; dass diese aber an jenem Tage von allen Gläubigen (mit Ausnahme derjenigen, welchen es wegen schweren Verbrechen verboten ist) zu empfangen sei, zeigt der kirchliche Gebrauch, da auch die Büßenden an diesem Tage zum Empfang der Geheimnisse des Leibes und Blutes des Herrn wieder aufgenommen werden.
 
Papst Zephyrin (202-218)
Sein Fest wird am 26. August gefeiert. Äussere Ruhe, aber innere Wirren waren unter seiner Leitung der Kirche beschert. Zwei Dekrete von ihm sind echt.
1. Ein Kleriker, Levit und Priester sollen in Gegenwart der Geistlichen und des gläubigen Volkes ordiniert werden.
2. Die Ministri (Diakonen) sollen gläserne Patenen vor den Priestern in die Kirche tragen, wenn der Bischof die Messe zelebriert, und alle Priester sollen bei der (bischöflichen) Messfeier zugegen sein, damit sie in Gegenwart aller von dieser Konsekration aus der Hand des Bischofs die schon konsekrierte Corona zur Ausspendung an das Volk erhalten.
Zu diesem Dekret dienen folgende Erklärungen: Einer anderen Klasse von Gefäßen gehören die von Zephyrinus an der angeführten Stelle verlangten patenae vitreae an. Sie dienen nicht dem zelebrierenden Bischof oder Priester. Jener alten Sitte gemäß, welche an den Sonntagen und den hohen Festen alle Priester zur Anhörung der bischöflichen Messe in der Hauptkirche verpflichtete, hatte Zephyrinus bestimmt: "Die Priester der verschiedenen Tituli sollten sich bei dieser Veranlassung von einem mit einer gläsernen Patene oder Schale versehenen Diakon begleiten lassen; nach der Messe des Bischofs hatten sie die notwendige Anzahl geweihter Hostien (dieselben wurden in der Gestalt des runden römischen Zwiebacks, Ciambella, angefertigt und darum Corona genannt) auf diese Schale zu nehmen und sie den Gläubigen in den einzelnen Pfarreien auszuteilen." So sollte die Vereinigung des Bischofs mit allen, die an dem einen von seiner Hand gesegneten Brote teilnehmen, ausgedrückt werden.
Ungeachtet der Bemerkungen, dass diese Patenen nicht zum Gebrauch des Zelebrierenden dienten, schliesst Kraus, wie auch alle anderen, aus diesem Dekret des Zephyrinus, dass auch bei dem hl. Messopfer zu jener Zeit gläserne Kelche und Patenen gebraucht wurden: Binterim will noch näher daraus schliessen, dass Zephyrinus erst die bisher gebräuchlichen Gefäße aus Holz abgeschafft und gläserne angeordnet habe, was wohl nicht ganz richtig ist.
 
Papst Fabianus (236-250)
Sein Fest ist am 20. Januar. Die Kirche hatte Ruhe unter ihm, und die Überlieferung berichtet, dass er sogar den Kaiser Philippus (244-249) unterrichtet und getauft habe. Unechte Schriften von ihm haben über das hl. Messopfer folgende Stellen: "Alle Diener der Kirche müssen den Ritus der römischen Kirche kennen, damit sie als Söhne dem Beispiel der Mutter folgen können. So sind nach alter Sitte in den 7 Regionen Roms 7 Diakonen, welche mit den Subdiakonen, Akolythen und den Dienern der übrigen Weihegrade an den bestimmten Zeiten ihre bestimmte Dienste haben; so soll es auch bei euch sein, damit der Gottesdienst gehörig und feierlich gehalten werden könne. Ebenso haben wir auch 7 Subdiakonen ordiniert, welche die 7 Notare beaufsichtigen und die Martyrerakten authentisch und unversehrt sammeln, was auch ihr tun möget, damit nicht später über jene Zweifel entstehen; überhaupt sorget mit Umsicht und Eifer für die euch anvertrauten Kirchen."
Er verordnete dreimal im Jahre zu kommunizieren. Ferner befahl er:
Vor 30 Jahren soll keiner zum Priester ordiniert werden, mag er auch sehr würdig sein (weil der Herr selbst im 30. Jahre getauft wurde). In der Sammlung der 16. Bücher heisst es: "Wir verordnen, dass an allen Sonntagen von allen Männern und Frauen Opfer auf dem Altar dargebracht werden, sowohl Brot als Wein, damit sie durch diese Opfergaben von den Banden ihrer Sünden befreit werden.
Das Opfer darf nicht angenommen werden aus der Hand eines Priesters, welcher die Gebete und Handlungen nicht nach dem vorgeschriebenen Ritus verrichten kann (Papstbriefe S. 362)."
 
Der hl. Papst Felix (269-274)
Sein Fest ist am 30. Mai. Ein Römer von Geburt, der 269 zum Papst erwählt wurde, verordnete er, dass die hl. Messe von nun an entweder über den Grabstätten der Martyrer oder doch auf Altären mit Reliquien, einer Confessio, dargebracht würde.
 
(entnommen aus: Das hl. Messopfer, von A. Reiners Pfarrer, 1904)

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